Gleitschirme
Gehören nach deutschem Recht zur Luftfahrzeugklasse der Luftsportgeräte
Gleitschirme gehören nach deutschem Recht zur Luftfahrzeugklasse der Luftsportgeräte. Darin bilden sie zusammen mit Fallschirmen die Ordnung der Gleitsegel; sie weden hauptsächlich zum Gleitsegeln und Gleitschirmfliegen benutzt.
Gleitschirme bestehen aus einer Kappe, den Leinen und dem Gurtzeug. Die Schirmkappe hat eine etwa elliptische Form und ist aus besonders reißfest gewebtem Nylon gefertigt. Eine zusätzliche Beschichtung dieser Tragfläche schützt vor UV-Strahlung. Das Gurtzeug ist die Befestigung des Piloten am Schirm. Es ist sitzförmig gestaltet und darf den Piloten beim Start und während der Landung nicht behindern, muss aber gleichzeitig in der Flugphase einen bequemen Sitz bieten. Die Kappe und das Gurtzeug sind über Fangleinen miteinander verbunden. Auf der linken und rechten Seite des Schirms sind jeweils Steuerleinen angebracht, welche die hintere Kante der Kappe herunterziehen und somit eine Seite des Schirms abbremsen können; dies führt zum Kurvenflug. Durch Gewichtsverlagerung im Gurtzeug kann der Pilot den Kurvenflug noch verstärken.
Bei modernen Gleitschirmen sind Fluggeschwindigkeiten von 55 km/h möglich, Wettkampfschirme fliegen sogar bis zu 70 km/h. In der Regel fliegen die Gleitschirme aber mit Geschwindigkeiten von 22 km/h bis zu 40 km/h. Unter Ausnutzung der Thermik sind mit den modernen Schirmen Flüge über Distanzen von mehr als 100 km möglich, sogar über 400 km Distanz wurden mit einem Gleitschirm schon zurückgelegt.
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Publiziert am: 2008-12-20 (1297 x gelesen)
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